Korrektorat, Lektorat und Revision des zu bearbeitenden Textes erfolgen gemäss Absprache mit den Auftraggebenden in gut leserlicher Form in folgenden möglichen Formaten: In einem Word-Dokument, in einem PDF-Dokument oder auf Papier. Andere Dokumentarten gemäss Vereinbarung.
Bei Word-Dokumenten wird mit den Funktionen «Überprüfen» und «Änderungen nachverfolgen» gearbeitet. Auftraggebende können Korrekturen annehmen oder ablehnen, Kommentare umsetzen oder löschen.
Bei PDF-Dateien kommen diverse Korrekturwerkzeuge zur Anwendung: Text streichen, gestrichenen Text ersetzen, neuen Text einfügen, Text unterstreichen, Text hervorheben, Kommentare. Auftraggebende können Korrekturvorschläge teilweise annehmen oder ablehnen, teilweise muss mit den Funktionen «Kopieren» und «Einfügen» gearbeitet werden.
Bei Aufträgen auf Papier zeichnet Correctus die Korrekturen handschriftlich an. Die Auftraggebenden kennen die Korrekturzeichen nach DIN 16 511.
Duden, Band 1, 29. Auflage, «Textkorrektur», S. 166 ff., ohne Link
Heuer, Richtiges Deutsch, 33. Auflage, «Korrekturschema», ohne Link
Ein Auftrag muss in gut leserlicher Form bei Correctus eingereicht werden. Ist dies nicht der Fall, ist Correctus berechtigt, den Auftrag zurückzuweisen oder den zusätzlichen Aufwand für die Bearbeitung zu verrechnen.
Für englische Texte gelten analog zum Erwähnten die gleichen Bedingungen. Zusätzlich setzt Correctus voraus, dass die Übersetzung von professionellen Übersetzenden mit Erstsprache Englisch ausgeführt wurde. Bei zu korrigierenden Arbeiten von Studierenden wird vorausgesetzt, dass sie Englisch fliessend beherrschen und die Unterrichtssprache des auf den Auftragstext bezogenen Studienabschlusses grösstenteils Englisch ist.