AGB

AGB / allgemeine Geschäftsbedingungen

Correctus Carmen Ebneter, 9050 Appenzell

Die Einzelfirma Correctus Carmen Ebneter wird im gesamten nachfolgenden Text der besseren Lesbarkeit und der Einfachheit wegen Correctus genannt.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bedingungen, unter denen Correctus Dienstleistungen erbringt. Mit der Auftragserteilung bestätigen Auftraggebende, dass die AGB akzeptiert werden.

Zustandekommen eines Vertrags

Ein Vertrag zwischen Auftraggebenden und Correctus kommt zustande, wenn der zu bearbeitende Text mündlich oder schriftlich verbindlich mit einem entsprechenden Vermerk bei Correctus eingereicht wird und Correctus den Auftrag als angenommen erklärt. Der zu bearbeitende Text kann als Beilage zu einer E-Mail, per Post oder per Kurier bei Correctus eingereicht werden.
Auf Wunsch wird den Auftraggebenden eine Offerte unterbreitet. Offerten können erst erfolgen nach Leseproben. Dazu muss entweder der ganze zu bearbeitende Text eingereicht werden, ein Vorabzug oder ein aussagekräftiger Auszug davon.

Angebot, Tarife

Correctus erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Überarbeitung und Erstellung von Texten jeglicher Art – namentlich Korrigieren, Lektorieren und Nachkontrolle – sowie Erarbeiten von Texten und Erteilen von Sprachauskünften.
Als Tarif gilt jene Preisangabe, die zum Zeitpunkt eines Vertragsabschlusses auf der Website von Correctus publiziert ist.
Auftragsabwicklung
Korrektorat, Lektorat und Revision des zu bearbeitenden Textes erfolgen gemäss Absprache mit den Auftraggebenden in gut leserlicher Form in folgenden möglichen Formaten: In einem Word-Dokument, in einem PDF-Dokument oder auf Papier. Andere Dokumentarten gemäss Vereinbarung.
Bei Word-Dokumenten wird mit den Funktionen «Überprüfen» und «Änderungen nachverfolgen» gearbeitet. Auftraggebende können Korrekturen annehmen oder ablehnen, Kommentare umsetzen oder löschen.
Bei PDF-Dateien kommen diverse Korrekturwerkzeuge zur Anwendung: Text streichen, gestrichenen Text ersetzen, neuen Text einfügen, Text unterstreichen, Text hervorheben, Kommentare. Auftraggebende können Korrekturvorschläge teilweise annehmen oder ablehnen, teilweise muss mit den Funktionen «Kopieren» und «Einfügen» gearbeitet werden.
Bei Aufträgen auf Papier zeichnet Correctus die Korrekturen handschriftlich an. Die Auftraggebenden kennen die Korrekturzeichen nach DIN 16 511.
Duden, Band 1, 29. Auflage, «Textkorrektur», S. 166 ff., ohne Link
Heuer, Richtiges Deutsch, 33. Auflage, «Korrekturschema», ohne Link
Ein Auftrag muss in gut leserlicher Form bei Correctus eingereicht werden. Ist dies nicht der Fall, ist Correctus berechtigt, den Auftrag zurückzuweisen oder den zusätzlichen Aufwand für die Bearbeitung zu verrechnen.
Für englische Texte gelten analog zum Erwähnten die gleichen Bedingungen. Zusätzlich setzt Correctus voraus, dass die Übersetzung von professionellen Übersetzenden mit Erstsprache Englisch ausgeführt wurde. Bei zu korrigierenden Arbeiten von Studierenden wird vorausgesetzt, dass sie Englisch fliessend beherrschen und die Unterrichtssprache des auf den Auftragstext bezogenen Studienabschlusses grösstenteils Englisch ist.

Liefertermine

Correctus bietet keine standardisierten Lieferfristen an, sondern vereinbart die Lieferfrist mündlich mit den Auftraggebenden. Je nach Ausgangsqualität, Umfang und Komplexität des zu bearbeitenden Textes. Correctus behält sich das Recht vor, einen Auftrag abzulehnen, wenn die Qualitätsstandards von Correctus verletzt werden oder die Bearbeitung in der gewünschten Zeit nicht möglich ist.
Die bearbeiteten Texte werden den Auftraggebenden je nach Vereinbarung per E‐Mail übermittelt, per Post zugesandt oder persönlich überbracht. Halten Auftraggebende einen vereinbarten Termin nicht ein, so wird ein neuer Termin vereinbart. Correctus behält sich vor, dadurch entstehende Kosten in Rechnung zu stellen.
Ziehen Auftraggebende einen vereinbarten Auftrag zurück, hat dies frühzeitig zu erfolgen. Hat Correctus bereits mit der Bearbeitung des Auftrages begonnen, darf Correctus den bisher erbrachten Aufwand zu den üblichen Tarifen in Rechnung stellen.
Rechnungsstellung

Correctus wendet für die Rechnungsstellung jene Stundensätze an, die aktuell auf der Website www.correctus.ch publiziert und bei der Auftragserteilung gültig sind.

Zahlungskonditionen

Ab Empfangsdatum der Rechnung ist diese innert 30 Tagen zur Zahlung fällig. Es ist der auf der Rechnung angezeigte Nettobetrag ohne Abzüge zu überweisen. Es besteht keine Abzugsmöglichkeit wie ein Rabatt oder ein Skonto. Bei einer Zahlung nach dem Fälligkeitsdatum ist Correctus berechtigt, einen Verzugszins von 8 Prozent zu berechnen. Die Zahlung der Rechnung ist ausschliesslich via Banküberweisung möglich, die nötigen Angaben (IBAN, Name und Adresse der Begünstigten) finden sich jeweils auf der Rechnung.

Haftung

Correctus verpflichtet sich, die Dienstleistungen sorgfältig auszuführen, sodass nach Abschluss der Überarbeitung möglichst keine Unrichtigkeiten mehr im Text vorhanden sind. Bestehen trotzdem erhebliche Mängel, müssen Beanstandungen betreffend Leistungen von Correctus innerhalb von 10 Tagen mittels schriftlicher Erklärung an Correctus erfolgen. Diese 10-tägige Frist beginnt mit dem Tag, an dem das bemängelte Dokument bei den Auftraggebenden eingeht. Auftraggebende stellen die Beanstandung zusammen mit dem bemängelten Dokument an Correctus zu und definieren die Mängel. In begründeten Fällen wird Correctus den Auftrag kostenlos überarbeiten. Darüber hinausgehende Bearbeitungen richten sich nach den Stundensätzen auf der Website.
Es gilt der zwingende gesetzliche Vorbehalt bezüglich Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht. Darüber hinaus ist die Haftung von Correctus für weitergehende Ansprüche der Auftraggebenden ausdrücklich ausgeschlossen. Das «Gut zum Druck» ist Sache der Auftraggebenden. Correctus haftet insgesamt nur bis zur Höhe des für die Dienstleistung in Rechnung gestellten Betrages und nicht für Druckfehler, allfällige Neuauflagen, Neuproduktionen, Reproduktionen oder Ähnliches, die aufgrund von Fehlern nötig werden. Correctus übernimmt keine Haftung für Schäden infolge von Datenschutzverletzungen, von Delikten im Bereich Cyberkriminalität, betrügerischen Handlungen oder anderen strafrechtlichen Verstössen. Beispielsweise, wenn beim Datenaustausch Unberechtigte Zugriff nehmen auf übermittelte Texte oder diese durch den Datentransfer unbefugterweise Zugriff nehmen auf weitere Daten, sich in Geräte oder in Programme einschleusen und dadurch Schaden verursachen.

Geheimhaltung, Haftung bezüglich Geheimhaltung

Correctus sichert den Auftraggebenden die Geheimhaltung von Daten und Unterlagen im Sinne des geltenden Datenschutzgesetzes zu; siehe auch Rubrik Datenschutz auf dieser Website. Auf ausdrücklichen Wunsch von Auftraggebenden werden die zur Auftragserfüllung benötigten Unterlagen nach Auftragsende gelöscht.

Urheberrechte

Auftraggebende garantieren, dass der zu bearbeitende Text keine Urheberrechte Dritter verletzt. Sollte Correctus dennoch wegen Verletzung von Schutzrechten in Anspruch genommen werden, wird Correctus von den Auftraggebenden freigestellt.

Verrechnung

Auftraggebende und Correctus vereinbaren, gegenseitig nur schriftlich anerkannte oder gerichtlich festgestellte Forderungen zu verrechnen.

Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist 9050 Appenzell, Schweiz.

Stand: Februar 2025